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Wegen besonderer Schwere der Schuld – Mindesthaft von 32 Jahren für „Maskenmann“

Wegen besonderer Schwere der Schuld – Mindesthaft von 32 Jahren für „Maskenmann“

Der „Maskenmann“ missbrauchte Jungen über Jahrzehnte und ermordete mehrere von ihnen. Jetzt wurde bekannt: Die Strafvollstreckungskammer legt eine Mindesthaft von 32 Jahren fest – eine Entlassung vor 2043 rückt in weite Ferne.

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