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Volkswagen: Landesarbeitsgericht bestätigt Urteil zu VW-Jubiläumsprämien
VW muss zwei Mitarbeitern die volle Jubiläumsprämie nachzahlen, entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Die Kürzung zum 1. Januar 2025 war demnach für sie nicht zulässig.
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