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Bemerkenswerte gerichtliche Bestätigung der „Defizite“ beim ÖRR
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weist sieben Klagen gegen den Rundfunkbeitrag wegen mangelnder journalistischer Ausgewogenheit zurück. Zugleich zweifelt er die von den Klägern gerügte Bevorzugung linker Positionen aber gar nicht an.
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