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Beamte haben Anspruch auf Vaterschaftsurlaub – Bundesrepublik wehrt sich vergeblich gegen Klage

Beamte haben Anspruch auf Vaterschaftsurlaub – Bundesrepublik wehrt sich vergeblich gegen Klage

Ein Bundesbeamter beantragt nach der Geburt seines Kindes Vaterschaftsurlaub. Der Dienstherr verweist darauf, dass es im nationalen Recht keinen Anspruch darauf gebe. Der Mann zieht vor Gericht – mit Erfolg. Angestellte von privaten Arbeitgebern haben dagegen keinen Anspruch.

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