Wegen Russlandsanktionen eingefrorene Gelder: Insolvenzverwalter scheitert vor Gericht
Aufgrund von Russlandsanktionen der EU blockierte Bankguthaben bleiben nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eingefroren. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Es wies die vom Insolvenzverwalter der Kontoinhaberin eingelegte Berufung gegen eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Gießen zurück. Es geht in dem Fall um knapp eine Million Euro, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az. 17 U 20/25)
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