Wasserrutschen müssen laut Urteil auch bei unerlaubter Nutzung sicher sein
Wasserrutschen müssen einem Urteil zufolge so konzipiert sein, dass auch bei Fehlgebrauch keine irreversiblen Verletzungen drohen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) im niedersächsischen Oldenburg und änderte damit teilweise das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Oldenburg, wie das OLG am Mittwoch mitteilte.
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