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Wahlwerbung: Gericht prüft Eilantrag: AfD soll Heino nicht mehr nennen

Wahlwerbung: Gericht prüft Eilantrag: AfD soll Heino nicht mehr nennen

Streit um Wahlwerbung mit Heino: Der Sänger geht mit einem Eilantrag dagegen vor. Jetzt liegt der Fall beim Landgericht Neuruppin - mit offenem Ausgang.

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