Wahlprüfungsbeschwerden zur Landtagswahl in Sachsen ohne Erfolg
Wahlprüfungsbeschwerden zur Landtagswahl in Sachsen vor mehr als anderthalb Jahren sind ohne Erfolg geblieben. Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen erklärte am Freitag in Leipzig die von zwei Beschwerdeführern eingelegten Wahlprüfungsbeschwerden gegen die Gültigkeit der Wahl für unzulässig. (Az. Vf. 48-V-25)
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