Volksbegehren für G9 für alle Klassen in Baden-Württemberg nicht zugelassen
Ein Volksbegehren für die Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums (G9) für alle Klassen in Baden-Württemberg wird nicht zugelassen. Der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart wies den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens "G9 jetzt! BW" nach Angaben vom Mittwoch als unzulässig zurück. Baden-Württemberg führt G9 zum kommenden Schuljahr schrittweise wieder ein, das gilt dann für die Klassen fünf und sechs.
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