Vermittlungshonorar für Studienplatz muss nur bei Studiumsaufnahme gezahlt werden
Für die Vermittlung eines Studienplatzes muss nur dann ein Honorar gezahlt werden, wenn das Studium auch aufgenommen wird. Die Zusage der Universität allein reicht dafür nicht aus, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied. Er wies die Revision des Vermittlers Studimed zurück - die entsprechende Klausel im Vertrag sei unwirksam. (Az. I ZR 160/24)
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