Verbraucherschutzzentrale verklagt drei Airlines wegen Handgepäck-Gebühren
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat Klage gegen drei Fluggesellschaften wegen des Vorwurfs unzulässiger Handgepäck-Gebühren erhoben. Eine Reihe von Fluggesellschaften locke "mit Flugpreisen, die nicht das gesamte angemessene Handgepäck umfassen", sagte vzbv-Vorstandsmitglied Ramona Pop der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) vom Samstag. "Das ist Verbrauchertäuschung und verstößt gegen geltendes Recht."
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