Verbot von Neonazisekte Artgemeinschaft: Bundesverwaltungsgericht urteilt am Mittwoch
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will am Mittwoch über das Verbot der rechtsextremistischen Gruppe Artgemeinschaft entscheiden. Den Urteilstermin teilte es am Dienstag mit. Das Bundesinnenministerium hatte die Artgemeinschaft im Sommer 2023 als Verein verboten, weil sie sich gegen die Verfassung und wegen antisemitischer Inhalte auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte. (Az. 6 A 18.23)
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