Verbot sowjetischer Flaggen bei Weltkriegsgedenken an Ehrenmal in Berlin rechtmäßig
Rund um den Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs bleiben Flaggen der untergegangenen UdSSR am sowjetischen Ehrenmal in Berlin-Treptow einem Gerichtsurteil zufolge verboten. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin nach Angaben vom Mittwoch in einem Eilverfahren. Angesichts des "fortdauernden Angriffskriegs" Russlands gegen die Ukraine komme sowjetischen Flaggen "eine Bedeutung zu, die geeignet sei, Gewaltbereitschaft zu vermitteln", erklärte das Gericht. (Az. VG 1 L 492/25)
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