3 hours ago von T-online.de

US-Drohnenschläge aus Ramstein: Verfassungsgericht weist Beschwerde ab

US-Drohnenschläge aus Ramstein: Verfassungsgericht weist Beschwerde ab

Deutschland trägt keine Mitschuld an tödlichen Drohneneinsätzen der USA, die aus der Airbase in Ramstein gesteuert wurden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht.

Weiter zum Artikel

USA

Jemen

Karlsruhe

Deutschland

Rheinland-Pfalz

Bundesverfassungsgericht

Drohne

Bundesrepublik Deutschland

Al-Qaida

Verfassungsgericht

Ramstein

Mitschuld

100312362