Urteile: Pflegeheime dürfen Entgelte nicht einseitig erhöhen
Zwei Berliner Gerichte haben bekräftigt, dass Pflegeheime die Entgelte der Bewohnerinnen und Bewohner nicht einseitig erhöhen dürfen. Jede Erhöhung sei eine Vertragsänderung und "bedarf der Zustimmung" der Bewohnenden, erklärte die Verbraucherzentrale Berlin am Donnerstag unter Verweis auf Urteile des Landgerichts und des Kammergerichts. In den verhandelten Fällen hatten die Bewohnenden der Erhöhung aktiv widersprochen. (Az. 15 O 414/23 und Az. 23 UKl 8/24)
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