Urteil wegen Beleidigung nach Zeigen polizeifeindlicher Zahlen rechtskräftig
Im Fall einer Beleidigung mit einer Abwandlung des "ACAB"-Schriftzugs gegen Polizisten in Bayern hat das Bayerische Oberste Landesgericht die Verurteilung bestätigt. Die Revision des Angeklagten wurde als unbegründet verworfen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Das Urteil ist damit rechtskräftig. (Az.: 206 StRR 295/25)
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