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Urteil: Rheinland-pfälzische Minister dürfen auch Mitglied im Stadtrat sein

Urteil: Rheinland-pfälzische Minister dürfen auch Mitglied im Stadtrat sein

Rheinland-pfälzische Minister dürfen einem Urteil zufolge gleichzeitig Mitglied in einem Stadtrat sein. Beide Ämter sind miteinander vereinbar, wie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz am Freitag mitteilte. Es liege kein Wahlfehler bei der Mainzer Stadtratswahl vor. Die Unvereinbarkeitsregelung des Kommunahlwahlgesetzes betreffe Landesminister nicht (Az.: 10 A 11579/25.OVG).

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