Urteil: Rheinland-pfälzische Minister dürfen auch Mitglied im Stadtrat sein
Rheinland-pfälzische Minister dürfen einem Urteil zufolge gleichzeitig Mitglied in einem Stadtrat sein. Beide Ämter sind miteinander vereinbar, wie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz am Freitag mitteilte. Es liege kein Wahlfehler bei der Mainzer Stadtratswahl vor. Die Unvereinbarkeitsregelung des Kommunahlwahlgesetzes betreffe Landesminister nicht (Az.: 10 A 11579/25.OVG).
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