Urteil: Menschenrechtskonvention begründet kein Abschiebungsverbot wegen Kindeswohls
Das Kindeswohl und familiäre Bindungen sind kein Grund für ein Abschiebungsverbot von Ausländern unter Verweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Denn das deutsche Aufenthaltsgesetz bezieht sich an der Stelle nur auf Gefahren, die den Betroffenen im Zielland drohen, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag erklärte. Es verwies mehrere Fälle zurück an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. (Az. 1 C 4.24 u.a.)
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