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Urteil im Eilverfahren: AfD darf vorerst nicht als gesichert rechtsextrem eingestuft werden

Urteil im Eilverfahren: AfD darf vorerst nicht als gesichert rechtsextrem eingestuft werden

Erfolg für die AfD: Der Bundesverfassungsschutz darf die Partei vorerst nicht als gesichert extremistisch führen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln.

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