Urteil: Entschädigung für Model wegen Fotos von ungewollt entblößter Brust
Veröffentlicht eine Zeitung ein Foto von einem Model mit einer erkennbar ungewollt entblößten Brust, ist das eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. Das Model hat Anspruch auf eine Entschädigung, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Donnerstag mitteilte. Die betroffene Frau hatte in die Veröffentlichung nicht eingewilligt. (Az.: 16 U 7/24)
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