Urteil: Auslieferung von mutmaßlichem Schleuser nach Frankreich zulässig
Die Auslieferung eines Manns, dem fahrlässige Tötung im Zusammenhang mit einer Schleusung über den Ärmelkanal vorgeworfen wird, nach Frankreich ist zulässig. Bis zu seiner Auslieferung bleibt er in Haft, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mitteilte. Es bestehe die Gefahr, dass er sonst flüchte. (Az.: OAus 27/25)
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