Sondervermögen für Länder: Kabinett beschließt rechtliche Voraussetzungen
Die Bundesregierung hat die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um den Ländern und Kommunen ihren Anteil am Infrastruktur-Sondervermögen zur Verfügung zu stellen. Das Kabinett stimmte am Mittwoch einem entsprechenden Gesetzentwurf des Finanzministeriums zu. Kritik an der Umsetzung des Sondervermögens für die Länder kam aus der Bauindustrie.
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