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Rheinland-Pfalz: Gericht lässt nach Tötung von Zugbegleiter keine Mordanklage zu

Rheinland-Pfalz: Gericht lässt nach Tötung von Zugbegleiter keine Mordanklage zu

Nach dem Tod des von einem Passagier attackierten Zugbegleiters lehnt das Landgericht Zweibrücken die Mordanklage ab. Es gehe von Körperverletzung mit Todesfolge aus.

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