Reparaturen am Haus: Eigentümer müssen nicht zwingend mehrere Angebote einholen
Wenn eine Eigentümergemeinschaft Reparaturen am Haus plant, muss sie nicht zwingend Angebote von mehreren Handwerkern einholen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag und setzte damit jahrelanger Unklarheit ein Ende. Denn Gerichte hatten die Frage unterschiedlich eingeschätzt. Der BGH betrachtete sie nun vom Standpunkt eines "vernünftig und wirtschaftlich denkenden Wohnungseigentümers" aus und gestand diesem einen Spielraum bei sogenannten Erhaltungsmaßnahmen zu. (Az. V ZR 7/25)
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