Rechtsstreit um Interviewäußerung: AfD klagt erfolgreich gegen Verfassungsschutzchef
Mit einer öffentlichen Äußerung zu mutmaßlich nicht vorhandener politischer Programmatik der AfD hat der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes einem Urteil zufolge gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Das Gebot werde verletzt, wenn ein Behördenvertreter das Parteiprogramm "inhaltlich bewertet", entschied das Verwaltungsgericht Weimar am Donnerstag in einem von der Thüringer AfD angestrengten Prozess gegen Verfassungsschutzchef Stephan Kramer. Das habe dieser im entsprechenden Zitat jedoch getan. (Az. 8 K 1271/23 We)
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