Rechtsextremistisches Netzwerk: Gericht kippt Verbot von Hammerskins Deutschland
Zwei Jahre nach dem Verbot der Hammerskins Deutschland hat das Bundesverwaltungsgericht dieses aus formalen Gründen gekippt. Es gebe keine übergeordnete bundesweite Vereinigung, erklärte das Gericht am Freitag in Leipzig zur Begründung. Um die Ziele der Hammerskins ging es in dem Verfahren nicht. Klagen sogenannter regionaler Chapter des internationalen rechtextremistischen Netzwerks hatten damit Erfolg. (Az. 6 A 6.23 u.a.)
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