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Polizei darf Bewerber wegen Patronen-Tattoos ablehnen

Polizei darf Bewerber wegen Patronen-Tattoos ablehnen

Auf Munition standen die Wörter »trust no one«: Wegen dieser Tätowierung darf ein Mann kein Polizist werden. Dass er das Motiv überstechen ließ, half ihm vor Gericht nicht.

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