16 minutes from now von Stern

Pensionsanspruch geht durch Doppelmord im Ausland nicht verloren

Pensionsanspruch geht durch Doppelmord im Ausland nicht verloren

Ein deutscher Pensionär verliert seine Bezüge nicht, weil er in Spanien Morde beging und dort verurteilt wurde. Nur die Verurteilung durch ein deutsches Gericht führt automatisch zum Verlust der Pension, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied. Der heute knapp 50 Jahre alte Beamte im Ruhestand hatte auf Teneriffa seine von ihm getrennt lebende Frau und einen gemeinsamen Sohn ermordet. (Az. 2 C 13.24)

Weiter zum Artikel