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Parken auf Gehwegen: Anwohner können dagegen vorgehen – Urteil

Parken auf Gehwegen: Anwohner können dagegen vorgehen – Urteil

Ein Grundsatzurteil verändert den Umgang mit Gehwegparkern: Wer den Bürgersteig blockiert, kann nun von Anwohnern gemeldet und zur Verantwortung gezogen werden. Was das Urteil bedeutet – und was Autofahrer jetzt wissen müssen.

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Grundsatzurteil

100633310