"Papawittchen"-Fall: Urteil wegen Missbrauchs von acht eigenen Kindern rechtskräftig
Das Urteil gegen einen als "Papawittchen" bekannten Mann aus Leipzig, der acht seiner eigenen Kinder und ein fremdes Kind sexuell missbrauchte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte auch die Sicherungsverwahrung, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Der Täter kommt damit nach der Verbüßung seiner Strafe nicht frei, sondern wird in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht. (Az. 5 StR 379/25)
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