2 hours ago von Stern

OVG: Propalästinensisches Protestcamp an Kanzleramt erlaubt - ohne Lärm

OVG: Propalästinensisches Protestcamp an Kanzleramt erlaubt - ohne Lärm

Ein propalästinensisches Protestcamp in Berlin darf zurück auf eine Grünfläche vor das Bundeskanzleramt ziehen. Lärmende Geräte wie zum Beispiel Lautsprecher, Trommeln oder Megafone sind aber nicht erlaubt, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Freitag in einem Eilverfahren entschied. Das OVG wies damit eine Beschwerde der Polizei gegen den vorherigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zurück. Der Beschluss ist unanfechtbar. (OVG 4 S 26/25)

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