OVG: Krematorium ohne Abschiedsraum in Industriegebiet ist zulässig
Der Bau eines Krematoriums ohne Abschiedsraum in einem Industriegebiet in Nordrhein-Westfalen ist zulässig. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bebauungsplan der Stadt Ochtrup. Die Richter lehnten zugleich Normenkontrollanträge eines benachbarten Gewerbebetriebs sowie einer Anwohnerin ab. 10 D 39/23.NE, 10 D 17/24.NE
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