Öffentlicher Arbeitgeber muss schwerbehinderten Bewerber in Rentenalter nicht einladen
Ein schwerbehinderter Bewerber im Rentenalter ist mit einer Entschädigungsklage wegen Diskriminierung gescheitert. Der öffentliche Arbeitgeber musste ihn nicht zum Vorstellungsgespräch einladen und durfte eine jüngere Bewerberin einstellen, wie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. Es ging um eine Sachbearbeiterstelle in der Verwaltung einer Volkshochschule in Nordrhein-Westfalen. (Az. 8 AZR 299/24)
Weiter zum Artikel