Oberlandesgericht in Hamm bestätigt Verurteilung von 81-Jähriger wegen SA-Parole
Das Oberlandesgericht im nordrhein-westfälischen Hamm hat die Verurteilung einer 81-jährigen Frau wegen des Rufens der verbotenen SA-Parole "Alles für Deutschland" bestätigt. Das Gericht verwarf die Revision der Angeklagten am Montag als unbegründet, wie es mitteilte. Das vorangegangene Urteil des Landgerichts Detmold ist damit rechtskräftig. Die 81-Jährige aus Detmold muss eine Geldstrafe von 1800 Euro zahlen.
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