Leere Tanks für E-Zigaretten dürfen nicht an Jugendliche verkauft werden
Leere Tanks für E-Zigaretten dürfen nicht an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Händler müssen das Alter der Käufer überprüfen, bevor sie die Ware verkaufen oder verschicken, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschied. Die Ersatztanks können mit Flüssigkeit zum Verdampfen befüllt werden. (Az. I ZR 106/25)
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