Keine Einkommensteuer auf Abfindung für Verzicht auf Pflichtteil
Auf Abfindungen, die für den Verzicht auf den Pflichtteil am Erbe gezahlt werden, wird keine Einkommensteuer fällig. Solche Zahlungen können nur der Schenkungsteuer unterliegen, wie der Bundesfinanzhof in München nach Angaben vom Donnerstag entschied. Sie gelten nicht als Einkommen, auch wenn sie in Raten gezahlt werden. (Az. VIII R 6/23)
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