5 hours ago von Stern

Kein Anspruch auf Schmerzensgeld nach Stolpern über Fräskante in Rheinland-Pfalz

Kein Anspruch auf Schmerzensgeld nach Stolpern über Fräskante in Rheinland-Pfalz

Wer als Fußgänger an einer Fräskante in einer Baustelle stolpert und sich verletzt, hat laut einem Urteil aus Rheinland-Pfalz keinen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Bei einem strittigen Vorfall sei keine Verkehrssicherungspflicht verletzt worden, teilte das Landgericht Koblenz am Montag mit. Auf eine mögliche Mitschuld der Klägerin komme es daher in diesem Fall nicht an. (Az.: 13 S 32/24)

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