Karlsruhe kippt baden-württembergische Regelung für Hochschulen zu Open Access
Das Bundesverfassungsgericht hat eine baden-württembergische Vorschrift für Hochschulen gekippt. Das Land war dafür nicht zuständig, wie das Gericht am Dienstag in Karlsruhe erklärte. Hochschulen sollten der Regelung zufolge Forschende dazu verpflichten, bestimmte bereits erschienene wissenschaftliche Arbeiten frei zugänglich zu machen. (Az. 2 BvL 3/18)
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