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Immobilien vor Gericht: Allein ein Wasserfleck mindert die Miete nicht

Immobilien vor Gericht: Allein ein Wasserfleck mindert die Miete nicht

Wasserfleck im Gäste-WC: Ohne belegte Beeinträchtigung bleibt die Miete gleich. Wer mindern will, muss Mängel belegen.

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