Hessen: Gericht verpflichtet Grundstücksbesitzerin zu Bekämpfung von Rattenplage
Das Verwaltungsgericht Kassel hat eine Grundstückseigentümerin zur Bekämpfung einer Rattenplage verpflichtet. Das Gericht wies in einem am Montag veröffentlichten Beschluss einen Eilantrag der Frau gegen die von der Stadt Bad Hersfeld erstmals Ende 2024 angeordnete Rattenbekämpfung zurück. (Az.: 5 L 615/26.KS)
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