Heimtückemord an wohlhabendem Arzt in Chemnitz: Urteile im Wesentlichen rechtskräftig
Rund zwei Jahre nach der Ermordung eines wohlhabenden Arztes im sächsischen Chemnitz sind die Urteile gegen dessen Witwe und zwei weitere Beschuldigte im Wesentlichen rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die von den drei Angeklagten eingelegten Revisionen nach Angaben vom Donnerstag in Bezug auf deren Verurteilung wegen Mordes aus Habgier und Heimtücke. Nur eine sogenannte Einziehungsentscheidung wurde teilweise gekippt, das Landgericht in Chemnitz muss über diese deshalb nochmals verhandeln.
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