"Hätte nicht schießen dürfen": Freispruch für auf Obdachlosen schießenden Polizisten
Ein Polizist schießt in "einer hochdynamischen Situation" dreimal auf einen Obdachlosen. Eine Kugel trifft den Mann im Rücken und verletzt ihn lebensgefährlich. Die Schüsse sind nicht gerechtfertigt, sagt ein Gericht. Vor einer Strafe braucht sich der Beamte dennoch nicht zu fürchten.
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