Gutgläubigkeit von gewerblichen Steuerzahlern wird Fall für Europäischen Gerichtshof
Der gute Glaube von gewerblichen deutschen Steuerzahlern wird zum Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Bundesfinanzhof (BFH) in München fragte den EuGH nach Angaben vom Donnerstag, wie diese Gutgläubigkeit bei der Umsatzsteuer geschützt werden muss. Er muss über die Klage eines Uhrenhändlers entscheiden. (AZ. XI R 23/24)
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