an hour ago von Stern
Gewaltsamer Tod: Tod in Psychiatrie: Keine Unterbringung des Beschuldigten
Unklarheiten beim Tod in der Psychiatrie: Die Strafkammer kann nicht mit Gewissheit feststellen, ob Fremdverschulden vorliegt. Wie es mit dem Beschuldigten weitergeht, ist zunächst offen.
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