an hour ago von Stern

Gewaltsamer Tod: Tod in Psychiatrie: Keine Unterbringung des Beschuldigten

Gewaltsamer Tod: Tod in Psychiatrie: Keine Unterbringung des Beschuldigten

Unklarheiten beim Tod in der Psychiatrie: Die Strafkammer kann nicht mit Gewissheit feststellen, ob Fremdverschulden vorliegt. Wie es mit dem Beschuldigten weitergeht, ist zunächst offen.

Weiter zum Artikel