Gesinnungsprüfung für Hauskäufer? Da offenbart sich das Grundrechte-Problem
Die Bundesregierung will es Kommunen ermöglichen, Immobilienkäufer auf ihre verfassungsmäßige Gesinnung oder kriminelle Absichten hin zu prüfen. So soll das Abrutschen von Stadtteilen verhindert werden. Doch verträgt sich das mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit?
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