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Gericht weist Klage wegen mangelnder Ausgewogenheit zurück – Rundfunkbeitrag nicht verfassungswidrig
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden: Die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verstößt nicht gegen die Verfassung. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.
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