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Gericht: Rassistische Chats von Beamten nicht automatisch Verstoß gegen Verfassungstreue

Gericht: Rassistische Chats von Beamten nicht automatisch Verstoß gegen Verfassungstreue

Das Versenden von objektiv rassistischen oder das NS-Unrecht verharmlosenden Chatnachrichten durch einen Beamten lässt laut Bundesverwaltungsgericht nicht automatisch den Rückschluss auf einen mit der weiteren Dienstausübung unvereinbaren Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht zu. Das entschied das Gericht in Leipzig nach Angaben vom Donnerstag im Fall eines Feuerwehrmanns aus Bremen. (Az. BVerwG 2 C 12.25) 

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