6 hours ago von Stern

Gericht: Private Krankenversicherung muss Kosten für Fettabsaugung nicht übernehmen

Gericht: Private Krankenversicherung muss Kosten für Fettabsaugung nicht übernehmen

Eine private Krankenversicherung muss einem Urteil aus Rheinland-Pfalz zufolge nicht die Kosten für eine Fettabsaugung übernehmen. Eine Revision wurde nicht zugelassen, wie das Oberlandesgericht Zweibrücken am Mittwoch mitteilte. Es wies die Berufung einer Frau gegen eine Entscheidung der Vorinstanz zurück. Damit bleibt es beim Urteil des Landgerichts Zweibrücken. Die genauen Gründe für die Entscheidung teilte das Oberlandesgericht zunächst nicht mit.

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