4 hours ago von Stern

Gericht: Krankenkasse muss Neurostimulationsanzug bei MS nicht bezahlen

Gericht: Krankenkasse muss Neurostimulationsanzug bei MS nicht bezahlen

Die gesetzliche Krankenversicherung muss einer an Multipler Sklerose (MS) erkrankten Frau keinen Ganzkörper-Neurostimulationsanzug bezahlen. Dieser ist aktuell nicht als neue Behandlungsmethode anerkannt, wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle am Montag erklärte. Die Kasse muss die 8700 Euro an Kosten darum nicht übernehmen.

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