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Gericht: Kindeswohl reicht nicht als Grund für Abschiebungsverbot

Gericht: Kindeswohl reicht nicht als Grund für Abschiebungsverbot

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erleichtert die Abschiebung geflüchteter Familien mit Kindern. Nicht der erste Fall, in dem das Gericht einen härteren Kurs deckt.

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